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Archiv für 4. August 2009

Leserzuschrift Herr O. aus Genf

Anfrage an BAG:

Ist es vorgesehen, eine Zwangsimpfung durchzuführen? Falls ja, können Sie mich gleich von dieser Liste streichen. Ich hatte meiner Lebtage noch nie eine Grippe und ich lass mich nicht von dieser verblödeten Massenhisterie einschüchtern. Basta.

Antwort BAG:

Sehr geehrter Herr O.

Besten Dank für Ihre Anfrage. Das BAG formuliert regelmässige Impfempfehlungen an die Bevölkerung. Solche Empfehlungen sind auch bei der pandemischen Grippe geplant. Die Kantone sind für die Durchführung der Impfung gegen die pandemische Grippe zuständig.

Ihr Wohnkanton hat nach dem Epidemiengesetz die Kompetenz, in einem kantonalen Gesetz die Impfung gegen eine spezifische übertragbare Krankheit als obligatorisch zu erklären. Gestützt auf eine solche gesetzliche Grundlage wäre eine Zwangsimpfung theoretisch möglich. Eine Zwangsimpfung wäre aber in den meisten Fällen unverhältnismässig und ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Realistischer wäre bei einer Verweigerung der Impfung eine Busse.

Die Kantone sehen aber bei der pandemischen Grippe kein Impfobligatorium vor, und ein solches ist auch nicht geplant. Vorbehalten sind allfällige Massnahmen, welche der Kanton sonst anordnet (z.B. Quarantäne).

Zusammenfassend gilt: In der Schweiz wird weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene eine Zwangsimpfung der Bevölkerung gegen die pandemische Grippe durchgeführt.

Freundliche Grüsse

Bundesamt für Gesundheit
Abteilung Übertragbare Krankheiten
3003 Bern

Koord-H1N1@bag.admin.ch

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2010-03-11 15:01
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