Freimaurer verklagen

GerichtDies ist keine Verschwörungstheorie!

Freimaurer- Gerichtsurteil gegen Markus Kostezer

Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen: Link…

Angeschuldigter: Markus Kostezer / Wiesenstrasse 1 / 9443 Widnau

Kläger: Dipl. Jur. Björn Bardohl, geschäftsführender Inhaber der Inkassofirma Inkasso – Institut & Wirtschaftsauskunftei B.Bardohl / Rheinstrasse 15 / 58097 Hagen / Deutschland

Worum gehts: Sarastro im Forum: Link…

Fazit: Dipl. Jur. Björn Bardohl verstand es offensichtlich nicht, eine gerichtsverwertbare Anklageschrift nach Schweizer Strafrecht zu verfassen.

Daher nehme ich an, dass es eine zweite Runde geben wird. Herr Dipl. Jur. BB wird dann Gelegenheit haben, uns das “Volk der Freimaurer”, das ich verhetzt haben soll zu beschreiben, Strukturen und Mitglieder offenzulegen.

Ja es gibt sie, die Freimaurer. Dies ist keine Verschwörungstheorie! – Und sie verklagen!

Markus Alexius Kostezer

Per 18.12.2009 ist das Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen, also der Nichteintretensentscheid, rechtskräftig geworden.

3 Responses to Freimaurer verklagen

  1. Bardohl Sie sind ein schlechter Verlierer…

  2. Richtigstellung:

    Es handelt sich weder um eine Klage noch um ein Urteil gegen Kostezer. Die Darstellung ist ebenso lächerlich und falsch, wie Kostezers weiteres Auftreten in der Öffentlichkeit.

    Es handelt sich um eine Strafanzeige. Eine solche ist ein Hinweis an die Behörde es könne der Verdacht einer Straftat bestehen. Der Behörde bleibt es überlassen, zu entscheiden, ob sie diesbezüglich vorgehen will oder muss. Zivilrechtliche Verstöße oder minderschwere Delikte werden gemeinhin nicht verfolgt sondern der Anzeigende auf den Privatklageweg verwiesen.
    Hier liegt die Besonderheit vor, dass ein Tatbestand in der Schweiz nicht strafbar ist, der in Deutschland strafbar sein könnte.

    Der Grund der grotesken Überzeichnung durch Kostezer wird deutlich, wenn man dessen Veröffentlichungen im Netz verfolgt. Daher ist auch eine Privatklage sinnlos. Herr Kostezer ist zu weit von der Realität verrückt. Es ist jedoch zu empfehlen, seine Veröffentlichungen – insbesondere im religösen Bereich – oder dem, was er dafür hält – zu verfolgen. Sie sind sehr erheiternd.

  3. Chris2008 sagt:

    Und es gibt SIE doch

    Eberhard Desch, Bundesministerium der Justiz, Berlin

    Ehemals Präsident CEPEJ

    http://aasr.net/

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