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GerichtDies ist keine Verschwörungstheorie!

Freimaurer- Gerichtsurteil gegen Markus Kostezer

Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen: Link…

Angeschuldigter: Markus Kostezer / Wiesenstrasse 1 / 9443 Widnau

Kläger: Dipl. Jur. Björn Bardohl, geschäftsführender Inhaber der Inkassofirma Inkasso – Institut & Wirtschaftsauskunftei B.Bardohl / Rheinstrasse 15 / 58097 Hagen / Deutschland

Worum gehts: Sarastro im Forum: Link…

Fazit: Dipl. Jur. Björn Bardohl verstand es offensichtlich nicht, eine gerichtsverwertbare Anklageschrift nach Schweizer Strafrecht zu verfassen.

Daher nehme ich an, dass es eine zweite Runde geben wird. Herr Dipl. Jur. BB wird dann Gelegenheit haben, uns das “Volk der Freimaurer”, das ich verhetzt haben soll zu beschreiben, Strukturen und Mitglieder offenzulegen.

Ja es gibt sie, die Freimaurer. Dies ist keine Verschwörungstheorie! – Und sie verklagen!

Markus Alexius Kostezer

Per 18.12.2009 ist das Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen, also der Nichteintretensentscheid, rechtskräftig geworden.

1 Kommentar zu „Freimaurer verklagen“

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2010-03-09 16:03