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	<title>Kommentare zu: Freimaurer verklagen</title>
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	<description>Die Schweiz ist nicht UBS</description>
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		<title>Von: Markus Kostezer</title>
		<link>http://welt-blog.ch/2009/11/freimaurer-verklagen/comment-page-1/#comment-67</link>
		<dc:creator>Markus Kostezer</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Mar 2010 13:02:55 +0000</pubDate>
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		<description>Bardohl Sie sind ein schlechter Verlierer...</description>
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		<title>Von: Björn Bardohl</title>
		<link>http://welt-blog.ch/2009/11/freimaurer-verklagen/comment-page-1/#comment-66</link>
		<dc:creator>Björn Bardohl</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Mar 2010 12:08:14 +0000</pubDate>
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		<description>Richtigstellung:

Es handelt sich weder um eine Klage noch um ein Urteil gegen Kostezer. Die Darstellung ist ebenso lächerlich und falsch, wie Kostezers weiteres Auftreten in der Öffentlichkeit.

Es handelt sich um eine Strafanzeige. Eine solche ist ein Hinweis an die Behörde es könne der Verdacht einer Straftat bestehen. Der Behörde bleibt es überlassen, zu entscheiden, ob sie diesbezüglich vorgehen will oder muss. Zivilrechtliche Verstöße oder minderschwere Delikte werden gemeinhin nicht verfolgt sondern der Anzeigende auf den Privatklageweg verwiesen.
Hier liegt die Besonderheit vor, dass ein Tatbestand in der Schweiz nicht strafbar ist, der in Deutschland strafbar sein könnte.

Der Grund der grotesken Überzeichnung durch Kostezer wird deutlich, wenn man dessen Veröffentlichungen im Netz verfolgt. Daher ist auch eine Privatklage sinnlos. Herr Kostezer ist zu weit von der Realität verrückt. Es ist jedoch zu empfehlen, seine Veröffentlichungen - insbesondere im religösen Bereich - oder dem, was er dafür hält - zu verfolgen. Sie sind sehr erheiternd.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Richtigstellung:</p>
<p>Es handelt sich weder um eine Klage noch um ein Urteil gegen Kostezer. Die Darstellung ist ebenso lächerlich und falsch, wie Kostezers weiteres Auftreten in der Öffentlichkeit.</p>
<p>Es handelt sich um eine Strafanzeige. Eine solche ist ein Hinweis an die Behörde es könne der Verdacht einer Straftat bestehen. Der Behörde bleibt es überlassen, zu entscheiden, ob sie diesbezüglich vorgehen will oder muss. Zivilrechtliche Verstöße oder minderschwere Delikte werden gemeinhin nicht verfolgt sondern der Anzeigende auf den Privatklageweg verwiesen.<br />
Hier liegt die Besonderheit vor, dass ein Tatbestand in der Schweiz nicht strafbar ist, der in Deutschland strafbar sein könnte.</p>
<p>Der Grund der grotesken Überzeichnung durch Kostezer wird deutlich, wenn man dessen Veröffentlichungen im Netz verfolgt. Daher ist auch eine Privatklage sinnlos. Herr Kostezer ist zu weit von der Realität verrückt. Es ist jedoch zu empfehlen, seine Veröffentlichungen &#8211; insbesondere im religösen Bereich &#8211; oder dem, was er dafür hält &#8211; zu verfolgen. Sie sind sehr erheiternd.</p>
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		<title>Von: Chris2008</title>
		<link>http://welt-blog.ch/2009/11/freimaurer-verklagen/comment-page-1/#comment-65</link>
		<dc:creator>Chris2008</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Dec 2009 09:14:43 +0000</pubDate>
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		<description>Und es gibt SIE doch

Eberhard Desch, Bundesministerium der Justiz, Berlin

Ehemals Präsident CEPEJ

http://aasr.net/</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Und es gibt SIE doch</p>
<p>Eberhard Desch, Bundesministerium der Justiz, Berlin</p>
<p>Ehemals Präsident CEPEJ</p>
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