CBD: Das sagen die Schweizer Gesetze
Ist von Marihuana die Rede, dann ist damit in den meisten Fällen das berauschende Cannabis in Form von Haschisch oder von Gras gemeint. Dessen Besitz und Konsum ist auch in der Schweiz gesetzlich verboten. Die rechtliche Lage ist bei den Eidgenossen jedoch noch relativ mild. Verglichen jedenfalls mit anderen Ländern in Europa.
Cannabis-Produkte mit CBD können mittlerweile auch in der Schweiz legal gekauft und verkauft werden. Die CBD-Cannabisprodukte bekommen Sie in der Schweiz in etwa 140 Läden, die über das ganze Land verteilt sind. Damit ist die Chance groß, das beste CBD-Öl der Schweiz zu finden. Doch was genau sagt zu CBD die aktuelle schweizerische Gesetzgebung?
Eigenkonsum vom Gesetz in Grenzen erlaubt
So ist bei den Eidgenossen der Besitz von Cannabis in den begrenzten Mengen bis zu zehn Gramm straffrei. Das gilt exakt als die Menge, die Sie unter dem Begriff Eigenkonsum besitzen und auch im öffentlichen Raum mit sich führen dürfen. Allerdings kann der Stoff durchaus eingezogen werden, wenn Sie damit per Zufall in eine polizeiliche Kontrolle geraten und wenn man Sie gar beim Konsum erwischen sollte, dann werden Sie unter Umständen mit einer Buße von 100 Franken belegt. Tragen Sie mehr als zehn Gramm Marihuana mit sich herum, müssen Sie allerdings mit Strafverfolgung rechnen
Die unterschiedlichen Begriffe rund um Cannabis verstehen
Um die Gesetzgebung in der Schweiz – und in anderen Ländern Europas – zu durchschauen, müssen Sie die unterschiedlichen Begriffe rund um Cannabis kennen und verstehen. Dann können Sie auch besser unterscheiden, was verboten und was erlaubt ist.
Hanf steht ganz einfach als der Name für die Pflanzengattung
Cannabis dagegen ist der lateinische Begriff
Marihuana heißen die getrockneten Blüten und Blätter in der Nähe der Blüten, allerdings nur bei der weiblichen Hanfpflanze. Genutzt werden sie als Rauschmittel oder als Arznei.
Die psychotropische Komponente von Cannabis ist Tetrahydrocannabinol (THC). Dieser Stoff ist verantwortlich für den Rausch. Aus diesem Grund gehört Cannabis auch in der Schweiz laut Betäubungsmittelgesetz zu den verbotenen Substanzen.
Cannabis mit einem normalen Anteil an THC wird aber auch als Medikament auf ärztliches Rezept hin abgegeben. Dazu kommt dann als Voraussetzung noch eine Sonderbewilligung des Bundesamts für Gesundheit. Diese muss der Arzt vor Ausstellung eines Rezeptes beantragen.
Nicht zuletzt gibt es das Haschisch. So wird das gepresste Harz bezeichnet, das aus Hanfpflanzen gewonnen wird. Der Gehalt an THC liegt bei Haschisch in der Regel weit über dem des Marihuana. Deshalb ist hier auch die berauschende Wirkung viel stärker.
Legaler Cannabis Bestandteil: CBD
Auch in der Schweiz liegen CBD Produkte im Trend. CBD ist die Abkürzung für Cannabidiol. Das ist nur eines von den 100 unterschiedlichen Cannabinoiden, die in einer Hanfpflanze zu finden sind. Im Gegensatz zum THC wirkt CBD nicht berauschend. Dafür wird CBD in erster Linie eine entzündungshemmende, angstlösende und beruhigende Wirkung zugeschrieben. Dazu kommen noch schmerzstillende Effekte oder solche, die eine Wahrnehmung von Schmerz günstig beeinflussen. Auch das Bundesamt für Gesundheit der Schweiz (BAG) schätzt CBD als nicht berauschend ein. Deshalb ist seit dem Jahr 2017 der Konsum von CBD legal.
Vergleich THC und CBD
- THC hat eine berauschende Wirkung – CBD dagegen nicht
- THC wirkt schlaffördernd – CBD fördert die Konzentration
- CBD ist der zweithäufigste Wirkstoff der Cannabispflanze
- THC ist der psychoaktive Stoff in der Pflanze
Wie schon erwähnt wurde, können in der Schweiz Cannabis-Produkte mit CBD legal gekauft und verkauft werden. Das gilt auch für Cannabis Produkte, die weniger als ein Prozent THC enthalten. Nebenbei bemerkt: Auf dem Schwarzmarkt gibt es an der einen oder anderen Stelle auch THC-haltiges Cannabis zu erwerben.
Selbst auf dem Balkon oder im Garten dürfen Sie in der Schweiz Cannabis anbauen. Dabei muss es sich jedoch um eine Sorte handeln, die keine berauschende Wirkung hat. Das bedeutet, auch bei dieser Pflanze muss der Wert an THC unter einem Prozent liegen. Hanfprodukte, die Sie aus diesen Pflanzen herstellen, dürfen Sie auch legal verkaufen.
Ob es sich bei den Cannabis-Produkten um harmlose CBD Varianten handelt oder um THC-haltige Rauschmittel, können die Strafverfolgungsbehörden mit Schnelltests feststellen. Wird bei einer solchen Kontrolle allerdings ein THC-Gehalt von über einem Prozent festgestellt, dann wird die Substanz, die Sie eventuell bei sich führen, als Betäubungsmittel eingestuft.
Bild: pixabay.com, Erin_Hinterland, 5358403
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