Im Ernstfall abgesichert – die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt die volle Erwerbsminderungsrente aus, wenn der Versicherte wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung weniger als drei Stunden am Tag eine beliebige Tätigkeit ausüben kann. Falls die gesundheitliche Situation das bezahlte Arbeiten drei bis sechs Stunden lang zulässt, erhält der Betroffene eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die durchschnittliche Rentenzahlung beläuft sich selbst bei voller Erwerbsminderung auf lediglich 650 Euro monatlich und reicht somit für den Lebensunterhalt nicht aus.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt den tatsächlich ausgeübten Beruf
Während die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente nur auszahlt, wenn der Versicherte keinerlei Tätigkeit mehr ausüben kann, bezieht sich die Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen konkreten Beruf. Versicherungsnehmer müssen somit keinen sozialen Abstieg in Kauf nehmen, wenn sie krankheitsbedingt nur noch einfache Tätigkeiten ausüben können. Einige Verträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten jedoch eine Verweisungsklausel, welche sich für den Versicherungsnehmer ungünstig auswirken kann. Meistens besagt diese, dass die Versicherungsleistungen nicht fällig werden, wenn der Versicherte einen seiner bisherigen Tätigkeit ähnlichen Beruf ausüben kann. Einige scheinbar billige Angebote weiten die Verweisungsmöglichkeit auf jede beliebige Tätigkeit aus. In diesem Fall ist der Versicherungsschutz nicht besser als der einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Zuverlässig vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit schützen nur Versicherungsverträge ohne jede Verweisungsklausel.
Wann und was leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die meisten Verträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehen Leistungen des Versicherers vor, sobald der Versicherte wegen einer Erkrankung oder infolge eines Unfalls weniger als die Hälfte der üblichen Arbeitszeit im versicherten Beruf tätig sein kann. Die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aus. Das ist sinnvoll, da die Versicherungsleistungen das ausfallende Arbeitsentgelt ersetzen sollen. Für die Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung schreibt der Gesetzgeber jedoch eine lebenslange Rentenzahlung vor. Für diese Verträge muss der Versicherungskunde jedoch deutlich höhere Beiträge als für eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlen, so dass die staatliche Förderung keinen tatsächlichen Vorteil bewirkt. Mehr Informationen erhalten Sie auch unter berufsunfaehigkeitsversicherung-tipps.de.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt jeder
Von einer Berufsunfähigkeit kann jeder betroffen sein. Für die Absicherung des Haushaltseinkommens ist die Berufsunfähigkeitsversicherung somit unverzichtbar. Ihr Abschluss in jungen Jahren empfiehlt sich, da die Beiträge dann nicht alleine wegen der langen Laufzeit günstig sind. Hinzu kommt, dass Vorerkrankungen mit dem Alter zunehmen und diese zu satten Beitragsaufschlägen oder Leistungsausschlüssen – beziehungsweise gleich zur Ablehnung des gewünschten Versicherungsvertrages – führen.
Bildquelle: DOC RABE Media – FotoliaSimilar Posts:
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