Post vom Inkassobüro – und nun?
Wer seine Schulden nicht begleichen kann, hat früher oder später ein Problem. Wichtig ist es in jedem Fall, sich rechtzeitig mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen. Anderenfalls kann es passieren, dass der Schuldner Post vom Inkassobüro bekommt. Dann allerdings wird es für den Schuldner in der Regel erst so richtig teuer.
Das Inkassobüro wird aktiv
Etwa sechs Millionen Bundesbürger haben dauerhaft Probleme, ihre Schulden rechtzeitig zu begleichen. Die Ursachen für die schlechte Zahlungsmoral sind vielfältig. Ein Grund besteht darin, dass es Kunden in der Vergangenheit zu oft zu leicht gemacht wurde, bei Versandhändlern auf Kredit zu bestellen. Andere Gründe sind Schulden bei den Energieversorgern, beim Vermieter oder bei der Bank. Auch der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes führt oftmals in die Schuldenfalle. In der Regel werden Forderungen erst dann an ein Inkassobüro übergeben, wenn eigene Aktivitäten des Gläubigers zur Eintreibung der offenen Forderungen nicht erfolgreich waren. Wenn der Schuldner Post vom Inkassobüro bekommt, ist es ganz wichtig, nicht nach der Art von Vogel Strauß den Kopf in den Sand zu stecken. Grundsätzlich ist erst einmal zu klären, ob es sich beim Absender der Post um seriöse Geldeintreiber handelt. Ist das nicht der Fall, sollte sich der Schuldner schon wegen seiner eigenen Sicherheit nicht scheuen, das entsprechende Inkassobüro anzuzeigen. Anderenfalls sind Verhandlungen mit dem Inkassobüro sinnvoll.
Mit dem Inkassobüro verhandeln
Das Inkassobüro vertritt die Interessen des Gläubigers. Die Geldforderung des Gläubigers soll durch das Inkassobüro eingetrieben werden. Oft sind die Schuldner aber damit überfordert, eine vernünftige Einigung mit dem Inkassobüro zu treffen. An dieser Stelle kann ein Schuldnerberater gute Dienste leisten, mehr dazu auf http://www.schuldendirekthilfe.de. Auf jeden Fall sollten die Forderungen des Inkassobüros erst einmal auf Rechtmäßigkeit geprüft werden. Der Schuldner hat ebenfalls die Möglichkeit, bei unberechtigten Forderungen seinerseits einen Anwalt zu beauftragen. Reagiert der Schuldner allerdings nicht, dann kann der Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Wenn der darauf folgende Vollstreckungsbescheid rechtskräftig ist, dann ist ein Widerspruch nicht mehr möglich und der Gläubiger kann den Titel innerhalb der nächsten 30 Jahre vollstrecken.
Inkassobüro vermeiden
Der beste Weg für Schuldner besteht immer noch darin, sich rechtzeitig gütlich mit dem Gläubiger zu einigen. Denn auch viele Gläubiger sind zu einer funktionierenden Einigung mit dem Schuldner ohne Inkassobüro bereit.
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