Das Rückgrat der deutschen Wirtschaft – Familienunternehmen
Sie zählen zu den wichtigsten Säulen im deutschen Wirtschaftsleben: Familienunternehmen. Anders als börsennotierte Großkonzerne, welche ihr Augenmerk oftmals auf eine kurzfristige Maximierung der Gewinne richten, planen familiengeführte Unternehmen strategisch in deutlich längeren Zeiträumen – sie verstehen sich zumeist als ein generationenübergreifendes Projekt. Den Durchbruch schaffen ohne fremde Teilhaber Wer den Begriff Familienunternehmen hört, denkt meist an einen kleineren bis mittleren Betrieb mit maximal dreistelliger Angestelltenzahl. Doch es gibt auch große Marken mit fast hundertprozentigem Bekanntheitsgrad in Deutschland, die sich fest in Familienhand befinden. Eines dieser Unternehmen ist der Kaffeegigant Tchibo. Trotz eines jährlichen Umsatzes von mehr als 3,5 Milliarden Euro und über 12.000 Mitarbeitern in Deutschland, gehört Tchibo weiterhin zu einhundert Prozent der Familie Herz. Gegründet wurde das Unternehmen 1949 in Hamburg. Aus den Anfängen eines reinen Kaffeerösters entwickelte sich über die Jahrzehnte ein Lebensmittelkonzern mit zahlreichen Beteiligungen im In- und Ausland bis hin zur Übernahme des Zigarettenproduzenten Reemtsma. Gleichzeitig unternahm der Tchibo Konzern eine breit angelegte internationale Expansion in viele Länder Europas sowie in die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate und zählt damit auch im globalen Bereich zu den wichtigsten Lebensmittelkonzernen. Auf Tradition setzen Im Gegensatz zu Tchibo ist die überwiegende Mehrheit familiengeführter Unternehmen vor allem regional verankert. Ein Beispiel hierfür ist der Wurstproduzent Schwarz Cranz. Gut hundert Jahre älter als Tchibo legt das Unternehmen noch heute besonderen Wert auf seine Altländer Herkunft. Der Firmenname setzt sich aus dem Namen der Familie Schwarz und dem des Hamburger Stadtteils Cranz zusammen. Der große Klassiker des Hauses, die Altländer Mettwurst, wurde 1909 kreiert. Bei der Schinken- und Wurstproduktion setzt Schwarz Cranz bewusst auf die Verbindung von althergebrachter Handwerkskunst mit innovativen Neuerungen moderner Technik. Gerade aufgrund dieser Eigenschaften werden Familiengesellschaften auch als Arbeitgeber besonders geschätzt. Denn Familienbetriebe bieten meist spannende und breit angelegte Arbeitsfelder bei gleichzeitig hoher Jobsicherheit. Gesunde Zahlen belegen den Erfolg Von den in Deutschland tätigen Unternehmen sind 99,7 Prozent Teil des Mittelstands. Von diesen sind wiederum 95 Prozent fest in der Hand von Familien. Entsprechend sind fast zwei Drittel der Beschäftigten in Deutschland bei einem Familienunternehmen angestellt. Aufgrund des weiter wachsenden Anteils der Selbständigen in Deutschland wird dies auch in Zukunft so bleiben. Artikelbild: contrastwerkstatt –...
Bankrott: Was tun, wenn die Privatinsolvenz droht?
Die Privatinsolvenz kann grundsätzlich jeden treffen. Eine falsche Investition, unüberlegte Kaufentscheidungen oder das Scheitern der Selbstständigkeit können Privatpersonen in die Schuldenfalle treiben. Wer einen hohen Schuldenberg aufgetürmt hat und nicht mehr weiß, wie er die nächsten Rechnungen bezahlen soll, kann am Insolvenzverfahren teilnehmen. Wenn die Schulden zur Last werden Wer bereits einmal den privaten Bankrott erlebt hat oder mitten drin steckt, weiß, wie unerbittlich diese Situation sein kann. Jede Rechnung bringt Verzweiflung mit sich und der Kontoauszug nimmt einem den letzten Rest Lebensfreude. In solchen Momenten könnte man glauben, es gäbe kein Leben nach dem Bankrott. Dem ist aber nicht so. Das Gesetz sieht für solch eine Situation das Insolvenzverfahren vor. Wer es allein nicht mehr aus dem Schuldenberg schafft, nimmt an diesem Verfahren teil und profitiert am Ende des Verfahrens von der Restschuldbefreiung. Als es dieses Verfahren noch nicht gab, bedeutete ein hoher Schuldenberg oftmals das wirtschaftliche Aus. Jobverlust, Obdachlosigkeit und keine Aussicht darauf, in der Gesellschaft wieder Fuß zu fassen. Sind Sie von einer drohenden Insolvenz betroffen, müssen Sie jedoch nicht vom Schlimmsten ausgehen. Schritt für Schritt zum schuldenfreien Leben Im Jahr 1999 kam die Insolvenzreform und seither bekommen auch Menschen, die sich überschuldet haben, eine zweite Chance. Das Insolvenzverfahren sieht vor, dass die am Verfahren Teilnehmenden eine Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren einhalten müssen. Am Ende dieser Wohlverhaltensperiode steht die Restschuldbefreiung. Den Betroffenen steht ein kleiner Freibetrag in Höhe von 1045 Euro zur Verfügung. Einnahmen, die darüber hinausgehen, muss man zum Großteil an seine Gläubiger weitergeben. Mittlerweile gibt es sogar die Möglichkeit, die Dauer der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre zu verkürzen. Wer es schafft 35 % an seine Gläubiger in dieser Zeit zurückzuzahlen und die Kosten für das Verfahren selbst trägt, wird seinen Schuldenberg früher los und kann den Neustart wagen. Betroffene wenden sich am besten an eine Schuldnerberatung und lassen sich über ihre Möglichkeiten aufklären. Hilfe und Informationen finden Sie z. B. unter schuldendirekthilfe.de Beratung ist wichtig Wer tief in seinen Schulden steckt, sieht oft den Wald vor lauter Bäumen nicht. Ein Besuch bei einem Schuldnerberater bringt Übersicht in die Unterlagen. Lassen Sie sich professionell beraten und bei Ihrem Weg aus den Schulden begleiten. Foto ist von: Reinhold Foeger –...
Im Ernstfall abgesichert – die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt die volle Erwerbsminderungsrente aus, wenn der Versicherte wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung weniger als drei Stunden am Tag eine beliebige Tätigkeit ausüben kann. Falls die gesundheitliche Situation das bezahlte Arbeiten drei bis sechs Stunden lang zulässt, erhält der Betroffene eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die durchschnittliche Rentenzahlung beläuft sich selbst bei voller Erwerbsminderung auf lediglich 650 Euro monatlich und reicht somit für den Lebensunterhalt nicht aus. Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt den tatsächlich ausgeübten Beruf Während die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente nur auszahlt, wenn der Versicherte keinerlei Tätigkeit mehr ausüben kann, bezieht sich die Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen konkreten Beruf. Versicherungsnehmer müssen somit keinen sozialen Abstieg in Kauf nehmen, wenn sie krankheitsbedingt nur noch einfache Tätigkeiten ausüben können. Einige Verträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten jedoch eine Verweisungsklausel, welche sich für den Versicherungsnehmer ungünstig auswirken kann. Meistens besagt diese, dass die Versicherungsleistungen nicht fällig werden, wenn der Versicherte einen seiner bisherigen Tätigkeit ähnlichen Beruf ausüben kann. Einige scheinbar billige Angebote weiten die Verweisungsmöglichkeit auf jede beliebige Tätigkeit aus. In diesem Fall ist der Versicherungsschutz nicht besser als der einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Zuverlässig vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit schützen nur Versicherungsverträge ohne jede Verweisungsklausel. Wann und was leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung? Die meisten Verträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehen Leistungen des Versicherers vor, sobald der Versicherte wegen einer Erkrankung oder infolge eines Unfalls weniger als die Hälfte der üblichen Arbeitszeit im versicherten Beruf tätig sein kann. Die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aus. Das ist sinnvoll, da die Versicherungsleistungen das ausfallende Arbeitsentgelt ersetzen sollen. Für die Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung schreibt der Gesetzgeber jedoch eine lebenslange Rentenzahlung vor. Für diese Verträge muss der Versicherungskunde jedoch deutlich höhere Beiträge als für eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlen, so dass die staatliche Förderung keinen tatsächlichen Vorteil bewirkt. Mehr Informationen erhalten Sie auch unter berufsunfaehigkeitsversicherung-tipps.de. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt jeder Von einer Berufsunfähigkeit kann jeder betroffen sein. Für die Absicherung des Haushaltseinkommens ist die Berufsunfähigkeitsversicherung somit unverzichtbar. Ihr Abschluss in jungen Jahren empfiehlt sich, da die Beiträge dann nicht alleine wegen der langen Laufzeit günstig sind. Hinzu kommt, dass Vorerkrankungen mit dem Alter zunehmen und diese zu satten Beitragsaufschlägen oder Leistungsausschlüssen – beziehungsweise gleich zur Ablehnung des gewünschten Versicherungsvertrages – führen. Bildquelle: DOC RABE Media –...
So veröffentlichen Sie Ihr erstes eigenes Buch
Jeder Autor, der seine Arbeit schätzt und gern macht, hat sich schon einmal Gedanken über die Veröffentlichung eines eigenen Buches gemacht. Das Erstellen des Textes ist die eine Seite, die Publizierung die andere. Welche Möglichkeiten der Buchveröffentlichung es gibt, lesen Sie hier. Wie und wo kann man das Buch veröffentlichen? Vor allem für Einsteiger lohnt sich die Zusammenarbeit mit Books on demand (informieren Sie sich auf tredition.de). Das Werk eines Autors wird von einem solchen speziellen Verlag nur dann gedruckt, wenn tatsächlich eine Nachfrage besteht. Die Kosten sind für den Autor dabei überschaubar, dafür muss er sich jedoch in der Regel selbst um die Vermarktung seines Buchs kümmern. Möchten Sie nicht auf ein anderes Unternehmen angewiesen sein, kann sich die Veröffentlichung mithilfe eines Amazon Kindles lohnen, mit dem ein Buch digital gelesen werden kann. Der Text wird auf dem Bildschirm des kleinen Gerätes angezeigt. Praktisch verläuft auch die Zusammenarbeit mit einem Literaturagenten. Dieser übernimmt die Aufgabe der Vermittlung zwischen dem Autor und dem gewünschten Verlag. Beim Anbieter epubli steht das „e“ für electronic. Autoren haben hier die Möglichkeit, ihre Werke im Internet als PDF-Datei hochzuladen. Ähnlich wie Konkurrent Lulu bietet die Seite zudem Verkaufsmöglichkeiten. Hier können die Bücher auch formatiert und gestaltet werden. Tipps: So wird das Werk interessant Egal um was für eine Art von Buch es sich handelt, wenn es nicht für den Leser ansprechend gestaltet ist, verkauft es sich nicht. Besonders wichtig dabei ist der Titel: Spannend sollte er klingen und nicht zu allgemein gehalten sein. Weiter darf die Einführung auf dem Buchrücken nicht zu viel verraten, sollte aber Lust auf mehr machen. Stellen Sie außerdem keine notorischen Fragen – die beantwortet sich der Leser selbst. Die äußere Erscheinung des Buches ist ebenso wichtig: Sieht es langweilig und fad aus, greifen Interessierte womöglich lieber zu einem anderen Buch. Eigene Werke schreiben – es lohnt sich Mit dem Schreiben eines Buches kann der Autor seiner Kreativität freien Lauf lassen und dazu noch Geld verdienen. Er ist nicht an eine Vorlage gebunden und kann über seine Ideen selbst verfügen. Dazu gibt es heute vielfältige Möglichkeiten, wie zum Beispiel Books on demand, E-Books oder auch der Selbstverlag, um das Werk zu veröffentlichen. Nutzen Sie die Chance – es lohnt sich! Bildrechte: Carlo Süßmilch –...
Sprachkenntnisse – Darum werden sie für Mitarbeiter und Unternehmen immer wichtiger
Je mehr ausländische Märkte wie China oder Indien an Bedeutung gewinnen, desto wichtiger werden Fremdsprachen für die persönliche Karriere. Denn nicht nur internationale Unternehmen sind auf Mitarbeiter angewiesen, die sich in fremden Sprachen zu verständigen wissen, sondern auch Mittelständler mit Geschäftsbeziehungen ins Ausland. Vertragsverhandlungen ohne spätere Überraschungen Rechtlich geht es bei Verträgen im Grunde darum, Willenserklärungen auszutauschen und diese im Zuge der Verhandlungen passend zueinander zu gestalten. Hierbei ist es mehr als hilfreich, wenn alle Beteiligten auch genau wissen, welches Ergebnis der Verhandlungen am Ende von beiden Seiten unterzeichnet wird. Doch bereits im Rahmen der Verhandlung als solche muss weniger Zeit auf langwierige Erklärungen und Umschreibungen verwendet werden, wenn alle Verhandlungspartner sprachlich auf dem möglichst gleichen Stand sind. Außerdem ist es meist deutlich weniger zeit- und kostenintensiv, wenn alle Punkte von vornherein geklärt werden können. Um dies zu gewährleisten sind solide Fremdsprachenkenntnisse eine unabdingbare Grundvoraussetzung. Sprachlich auf der Höhe bleiben Allerdings genügt es nicht, einmal eine Fremdsprache gelernt zu haben. Ohne Praxis gehen die erworbenen Kenntnisse meist schnell wieder zurück. Insofern gehört regelmäßiges Training der sprachlichen Fertigkeiten zum Pflichtprogramm. Neben der ständigen praktischen Übung im täglichen Geschäftsleben sind hier Auffrischungskurse eine gute Möglichkeit, Wortschatz und Grammatik auf Stand zu halten. Am besten gelingt dies meist durch Aufenthalte und Kurse in Ländern, wo die betreffende Sprache auch gesprochen wird. Denn dort können die am Morgen eingeübten Worte und Sätze gleich am Nachmittag und Abend praktisch angewendet werden. Selbstverständlich spricht aber auch nichts gegen den Besuch eines regelmäßigen Abendkurses. Dies gilt erst recht dann, wenn dort das für die jeweilige berufliche Tätigkeit benötigte Vokabular gezielt gelehrt wird. Auch geringe Zeitreserven nutzen Allerdings lassen sich Präsenzkurse häufig nicht mit Beruf und Familie vereinbaren. Dank entsprechender Internetangebote – wie beispielsweise auf http://www.papagei.com/de/ zu finden – kann das Sprachtraining auch flexibel und individuell erfolgen. Anders als beim Sprachenlernen aus Büchern bieten Sprachlernportale auch Hilfen bei der Aussprache. Das Lernen einer Fremdsprache wird so auch beim Einzelstudium deutlich lebensnaher und lebendiger. Am Ende aber sollte man vor allem danach entscheiden, welche Art von Schulung für einen selbst am effektivsten zum Ziel führt. Denn nur bei entsprechender Motivation zahlt sich das Sprachtraining am Ende auch wirklich aus. Bilddatei: lassedesignen –...
Wer unterliegt eigentlich dem besonderen Kündigungsschutz?
Im deutschen Arbeitsrecht wurden Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber mit gesetzlichen Regelungen erschwert. Grundsätzlich wird zwischen dem besonderen und dem allgemeinen Kündigungsschutz unterschieden. Allgemeiner Kündigungsschutz Der allgemeine Kündigungsschutz sorgt dafür, dass vom Gesetzgeber nur bestimmte Kündigungsgründe als zulässig anerkannt werden. Aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich, dass nur betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Gründe eine Kündigung rechtfertigen. Alle übrigen Kündigungsgründe führen zur Unwirksamkeit einer Kündigung. Für betriebsbedingte Kündigungen wurde ein besonderes Auswahlverfahren festgelegt, welches den Arbeitgeber zwingt, bei diesen Kündigungen nach Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, dem Grad der Behinderung sowie dem Lebensalter ein Auswahlverfahren anzuwenden. Zusätzlicher Kündigungsschutz für bestimmte Personen Der Gesetzgeber hat über den allgemeinen Kündigungsschutz hinaus die Kündigung bestimmter Personengruppen erschwert oder sogar ganz ausgeschlossen. Dazu gehören Schwerbehinderte und Arbeitnehmer, die diesen gleichgestellt sind, genau wie Schwangere und Mütter sowie Personen, die sich in Elternzeit befinden. Gleiches gilt für Auszubildende, Ersatz- oder Wehrdienstleistende und Personen, die eine Pflegezeit in Anspruch nehmen. Mandatsträger des Betriebsverfassungsgesetzes und Angehörige vom Betriebsrat genießen ebenso besonderen Schutz vor Kündigung wie auch Datenschutzbeauftragte eines Unternehmens. Sinn und Zweck des besonderen Kündigungsschutzes besteht darin, Personengruppen, die als besonders schutzwürdig anzusehen sind, mehr als andere Arbeitnehmer vor dem Verlust des Arbeitsplatzes zu bewahren. Das bedeutet jedoch nicht, dass unter allen Umständen an einem Arbeitsverhältnis festgehalten werden muss. Häufig macht es Sinn und ist unter Umständen auch im Interesse des Arbeitnehmers, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung auszuhandeln. Aufgrund von tarifvertraglichen oder anderen vertraglichen Regelungen gibt es Arbeitnehmer, denen nicht ordentlich gekündigt werden kann – auch ohne gesetzliches Kündigungsverbot oder Zugehörigkeit einer der genannten Personengruppen. Manche Tarifverträge sehen vor, dass Mitarbeitern, welche ein bestimmtes Alter erreicht haben oder bestimmte Zeit in Betrieben beschäftigt sind, nicht mehr gekündigt werden darf. Sicherheit bietet nur der Rat vom Anwalt Auch im Arbeitsrecht, und hier ganz besonders im Bereich des besonderen Kündigungsschutzes, existieren Ausnahmen, in denen auch Mitarbeitern, die unter diesem besonderen Schutz stehen, dennoch gekündigt werden darf. Sei es aufgrund besonderer Vorkommnisse oder nach bzw. mit Zustimmung behördlicher Organisationen. Im Zweifelsfall sollten Sie unbedingt anwaltlichen Rat einholen – mehr auf http://www.anwalt-arbeitsrecht-online.de. Bild: M&S Fotodesign –...