Buchführung: Wie schätzt man Warenbewegungen umsatzsteuerlich richtig ein?
Mrz21

Buchführung: Wie schätzt man Warenbewegungen umsatzsteuerlich richtig ein?

Im Warenverkehr über mehrere Länder hinweg tritt immer wieder die Problematik auf, wie Waren aus umsatzsteuerlicher Sicht richtig einzuschätzen sind. Zumindest bei den Verbrauchssteuern existieren zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einheitliche Regelungen für die Besteuerung. Beim Import von Waren aus einem Drittland in ein Mitgliedsland der Europäischen Union ist normalerweise die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Die Grundsätze innerhalb der EU Grundsätzlich gilt für Staaten der EU das Bestimmungslandprinzip. Wenn also Waren aus einem Nicht-EU-Land über Mitgliedsstaaten der EU nach Deutschland gelangen, dann sind die Waren in der Regel in dem Land zu besteuern, wo sie als erstes eingetroffen sind. Im Bestimmungsland ist auch die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Die Konditionen der Lieferung und der Weg, den die Ware genommen hat, sind ebenfalls von Bedeutung. Darüber hinaus spielt es für die Abrechnung auch eine Rolle, wer die Waren importiert hat. Im Prinzip werden dabei zwei Arten unterschieden. Wenn für die Waren bisher noch keine Steuern oder Zollgebühren entrichtet worden sind, dann werden sie als DDU bezeichnet. Anderenfalls werden sie als DDP eingeordnet. Die Umsatzsteuer bei Warenbewegungen Erfolgt der Import einer Ware aus einem Drittland direkt nach Deutschland, dann kann der Importeur die Ware ordnungsgemäß verzollen und versteuern. Wird die Ware dann zum eigentlichen Empfänger weitertransportiert, liefert der Importeur die Ware mit dem aktuell in Deutschland geltenden Mehrwertsteuersatz. Dazu muss der Importeur in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sein. Der deutsche Importeur muss die Ware aber nicht verzollen und versteuern. Er kann sie auch direkt an den Empfänger weitertransportieren. In diesem Fall muss der Empfänger in Deutschland für die Waren sowohl beim Zoll die Gebühren als auch die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls die anfallenden Verbrauchssteuern entrichten. Sofern die Lieferung aus einem Nicht-EU-Land in ein Land der Europäischen Union transportiert und dort die Einfuhrumsatzsteuer und die Zollgebühren entrichtet worden sind, dann ist die weitere Lieferung in ein anderes Land innerhalb der Europäischen Union umsatzsteuerfrei und ohne weitere Zollgebühren. Der Empfänger der Ware in Deutschland erhält eine Nettorechnung ohne Umsatzsteuer. Umsatzsteuer richtig einschätzen Um die steuerliche Behandlung der importierten Waren im Einzelfall richtig einschätzen zu können, ist eine umfassende Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen nötig. Wenn der Unternehmer sich hiermit nicht tiefgreifend auseinandersetzen möchte, dann kann er auch die Hilfe eines Steuerberaters oder einer Zollagentur, wie de.porath.com, in Anspruch nehmen. Foto gestellt von: Oliver Hoffmann –...

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Fester Wohnsitz Baumhaus – Vom Kinderspiel zum Domizil
Mrz17

Fester Wohnsitz Baumhaus – Vom Kinderspiel zum Domizil

Welches Kind träumt nicht von einem Baumhaus? Wenn du in deiner Kindheit darauf verzichten musstest, hast du jetzt die Chance, Versäumtes nachzuholen: Im Berliner Stadtteil Zehlendorf entstehen gerade zwei Baumhäuser der Luxusklasse nach den Plänen eines regelrechten Baumhauspezialisten./strong> Teure Einzimmerwohnung Der Bremer Architekt Andreas Wenning hat in den vergangenen zehn Jahren fast 50 Baumhäuser entworfen. Mit der Bretterbude aus Kindheitstagen haben die Entwürfe des Architekten allerdings wenig gemein. Wennings Baumhäuser sind kein kurzweiliges Vergnügen, sondern zum dauerhaften Bewohnen gedacht. Daher verfügen sie auch über Strom-, Wasser- und Gasanschluss und können von jedermann gemietet werden. Günstig ist das Vergnügen jedoch nicht: 140 Euro pro Tag kostet der komfortable Aufenthalt in den Bäumen. Zuvor aber soll die Allgemeinheit anhand von Führungen einen Eindruck von den 25 Quadratmeter großen Behausungen in Zehlendorf bekommen. Luxuriöse Baumhausimitate Noch befinden sich die Baumhäuser im Bau, bis Ende April sollen sie dann allerdings fertiggestellt werden. Ganz authentisch sind sie dann aber doch nicht: So werden die Behausungen nicht direkt auf Bäumen gebaut, sondern bleiben freistehend auf Holzstelzen. Auch die Inneinrichtung mit Dusche, WC und Waschbecken entspricht nicht unbedingt den Standards aus Kindheitstagen. Dafür musst du die Behausung jedoch auch nicht zum Mittagessen verlassen und kannst sie das ganze Jahr über nutzen – und das nicht nur zum Spielen. IMG: Andrea Seemann –...

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Urteil in Köln: E-Zigaretten in Gaststätten erlaubt
Mrz03

Urteil in Köln: E-Zigaretten in Gaststätten erlaubt

Der Gebrauch von E-Zigaretten ist in Gaststätten seit dem 25.2.2014 erlaubt. So entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Prozess den ein Gastwirt gegen die Stadt anstrengte. Das Gericht gab dem Wirt Recht, weil das Verdampfen von Liquids etwas anderes als Tabakrauchen ist. Wie kam es zu dem Urteil? Gericht gibt Wirt Recht: E-Zigaretten sind keine Zigaretten Durch das Verdampfen von Flüssigkeiten, das sich wesentlich vom Tabakrauchen unterscheidet, galt die E-Zigarette bei ihrer Einführung als die gesündere Variante des Rauchens. Durch diese Vorzüge der E-Zigarette ist das Passivrauchen in der Nähe von E-Zigaretten weniger gesundheitsgefährdend als bei herkömmlichen Zigaretten. So sah das auch ein Kölner Wirt, der seinen Gästen das Nutzen von E-Zigaretten in der Nichtraucher-Zone seines Lokals erlaubte. Das Ordnungsamt der Stadt Köln sah das anders. Obwohl beim Gebrauch der E-Zigarette nichts verbrannt wird, sondern lediglich Liquids elektrisch verdampfen, hielt sich das Amt an die Vorgaben des Bundes aus dem Jahr 2011 und verbot den Gebrauch von E-Zigaretten in der Lokalität. Gesetze sind lückenhaft – Rechtsunsicherheit sollten ausgeräumt werden Der Bund hatte 2011 in Sachen Nichtraucherschutz die E-Zigarette de facto der herkömmlichen Tabakzigarette gleichgestellt. Aus diesem Grund drohten dem Wirt saftige Ordnungsstrafen, sofern er seinen Gästen nicht den Konsum von verdampfter Flüssigkeit mittels E-Zigaretten verbiete. Weil der Wirt zwischen richtigem Tabak und dem Rauchen von Liquids unterschied, zog er vor Gericht, das ihm nun Recht gab. Die Begründung sinngemäß: Die gesetzliche Definition der E-Zigarette seitens Bund und Ländern sei unzureichend. Der Gebrauch von E-Zigaretten sei durch das bestehende Nichtraucherschutzgesetz nicht hinreichend geregelt. Mithin könne das Ordnungsamt keineswegs unter Berufung auf das derzeitige Nichtraucherschutzgesetz gegen E-Zigaretten vorgehen. Wer Hintergründe über E-Zigaretten erfahren will, erfährt unter www.red-kiwi.de mehr. Auch die Hersteller fordern: Wir brauchen ein neues Gesetz Den Wirt freut es und viele andere Gaststättenbetreiber sowie deren Gäste. Die Quintessenz des Urteils: Da Verdampfen nicht Rauchen ist, brauchen wir neue gesetzliche Regelungen, die die Eigenständigkeit der E-Zigarette berücksichtigen. Das fordern übrigens auch die Hersteller und Händler. IMG: mbongo –...

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Erneuerbare Energien: Mehr Verantwortung für die Stromsicherheit
Feb20

Erneuerbare Energien: Mehr Verantwortung für die Stromsicherheit

Das langfristige Energieziel lautet, Strom komplett aus erneuerbaren Energieträgern zu produzieren. Bis zum Jahr 2050 soll ihr Anteil an der Stromerzeugung bereits bei achtzig Prozent liegen, was angesichts des derzeitigen Ausbaustandes der regenerativen Stromerzeugung realistisch klingt. Die Deutsche Energieagentur (dena) weist ergänzend darauf hin, dass erneuerbare Energieträger verstärkt in die Gewährleistung der Versorgungssicherheit einbezogen werden müssen. Regelenergie zur Stromsicherheit Stromnetze benötigen den regelmäßigen Ausgleich zwischen der erzeugten und der verbrauchten Energiemenge. Diese Aufgabe erfüllen derzeit überwiegend herkömmliche Kraftwerke, da erneuerbare Energien wie Wind und Sonne witterungsbedingt nicht jederzeit zur Verfügung stehen. Wenn immer mehr mit fossilen Brennstoffen betriebene Kraftwerke stillgelegt werden, müssen durch erneuerbare Energien betriebene Erzeugungsanlagen zur Lieferung der Regelenergie in der Lage sein. Den Stromverbrauch zu immer größeren Teilen aus erneuerbaren Energieträgern zu erzeugen und Kernkraftwerke lediglich zur Lieferung der Regelenergie am Netz zu belassen, ist zwar technisch möglich, aber extrem unwirtschaftlich. Der erwünschte stetige Ausbau der Stromerzeugung aus regenerativen Energieträgern wird in Zukunft vermehrt zu Stilllegungen herkömmlicher Kraftwerke führen. Diese stehen nach ihrer Abschaltung nicht mehr für den Spannungsausgleich im Stromnetz zur Verfügung (hier ein Infolink zum Thema). Voraussetzungen für Stromsicherheit schaffen Damit die erneuerbaren Energien den erforderlichen Beitrag zur Stromsicherheit leisten können, ist die Entwicklung verbesserter Speichermöglichkeiten unerlässlich. Verbraucher lassen sich am Lastenausgleich beteiligen, indem der Verbrauch über intelligente Zähler ermittelt wird und die Strompreise kurzfristig gemäß der aktuell zur Verfügung stehenden Strommenge gebildet werden. Durch einen Ausbau der Netztechnik lassen sich stärkere Schwankungen besser als bisher tolerieren. Die Maßnahmen zum Netzausbau und zur zeitlichen Verlagerung des Stromverbrauchs können den Umfang der zum sicheren Betrieb der Stromnetze notwendigen Systemdienstleistungen zwar verringern, die künftige Einbeziehung erneuerbarer Energien in die Gewährleistung der Stromsicherheit bleibt aber unerlässlich. Zu diesem Zweck sind nicht nur die technischen Voraussetzungen zu schaffen, sondern auch Vereinbarungen über die Vergütung der gelieferten Regelenergie zu treffen. Die Stromsicherheit ist ein hohes Gut Eine sichere Stromversorgung gehört nicht nur zu den Grundanforderungen privater Verbraucher an das Stromnetz, sondern ist vor allem für die Leistungsfähigkeit der Industrie unerlässlich. Wasserkraftwerke lassen sich leichter als Windräder und Solaranlagen für den Lastenausgleich nutzen, da ihr Energieträger jederzeit verfügbar ist. Von großer Bedeutung für den künftigen Einsatz der erneuerbaren Energie für die Stromsicherheit ist die Entwicklung leistungsfähiger Stromspeicher. Bild: Thaut Images –...

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Wertvolle Luft: Kohlendioxid als Produktionsgut
Feb04

Wertvolle Luft: Kohlendioxid als Produktionsgut

Das im Mittelpunkt vieler Reduktionsbemühungen stehende Kohlendioxid ist nicht nur ein Klimakiller, es empfiehlt sich auch als wertvoller Rohstoff. Einige Forschungs- und Entwicklungsergebnisse versprechen interessante Einsatzmöglichkeiten, auch wenn der Ausstoß auf diesem Wege nicht reduziert wird. Kohlendioxid – ein Gas mit Potenzial Nicht zuletzt wegen der knapper und teurer werdenden Rohölproduktion, die den grundlegenden Stoff für viele Industriezweige liefert, ist das Kohlendioxid in den Fokus verschiedener Entwicklungen gerückt. Zwar sind bislang sowohl die Gewinnung eines Kohlendioxidkonzentrats als auch die spätere Aktivierung mit einem hohen Aufwand an Energie verbunden, aber die Nutzung ist generell möglich. Beispielsweise wird eine Pilotanlage zur Herstellung von Polyolen, ein auch zur Produktion von Matratzen genutzter Kunststoff, von Bayer Material Science und der RTHW Aachen betrieben. Die Produkteinführung dieser Matratzen wird für 2015 erwartet. Ein weiteres Anwendungsgebiet ist das Färben von Textilien, Kunststoffen oder Leder, wie die Forscher am Fraunhofer-Institut UMSICHT in Oberhausen nachgewiesen haben. Unter extremem Druck löst das Kohlendioxid Farbstoffe auf und befördert sie in die zu färbenden Oberflächen. Damit reduzieren sich der Wasserverbrauch sowie der Zusatz von umweltgiftigem Chrom. Abwasserfreie Reinigung möglich Kohlendioxid empfiehlt sich als Reinigungsmittel und damit als Ersatz der herkömmlichen Ultraschallbäder, die mit Öl und Schmutzpartikeln belastetes Abwasser produzieren. So konnte der Einsatz von Kohlendioxid-Schnee, der mit Druckluft auf die betreffenden Oberflächen gespritzt wird, rückstandslose Reinigungsergebnisse erzielen. Für die Realisierung der Energiewende wiederum könnte das Gas ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, wenn es effektiv zur Herstellung von Methan eingesetzt wird. Dieses kann nämlich wiederum in der Produktion verwendet, aber auch in das Gas-Netz eingespeist werden. Letztendlich lässt sich Kohlendioxid auch bei der rückstandsfreien Entkoffeinierung von Kaffee einsetzen, allerdings ist dieses Verfahren bislang noch sehr teuer. Unterm Strich werden diese Verwendungsbeispiele nur maximal zehn Prozent des Ausstoßes auffangen können, dennoch ist so eine Entlastung anderer Ressourcen zu erreichen. Kohlendioxid als Multitalent Die Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes bleibt zwar weiterhin von enormer Wichtigkeit, allerdings lässt sich das Gas in verschiedenen Produktionsprozessen effektiv einsetzen. Bei Ausnutzung der von Wissenschaftlern entwickelten Verfahren können rund zehn Prozent des Ausstoßes verarbeitet werden, sodass andere Ressourcen, wie zum Beispiel Wasser und Erdöl, eine Entlastung erfahren. Foto: Thinkstock, iStock, Ahmet...

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Neuer Aufschwung für die Weltwirtschaft
Feb04

Neuer Aufschwung für die Weltwirtschaft

Der Internationale Währungsfonds (IWF) erfreut mit einer positiven Prognose für das diesjährige Wachstum der Weltwirtschaft: Die ökonomische Leistung soll sich um 3,7 % erhöhen, auch die EU-Zone erholt sich. Die Vertreter der Organisation warnen aber vor Euphorie. IWF prophezeit anziehende Weltkonjunktur IWF-Chefökonom Olivier Blanchard rechnet für 2014 mit einem Anstieg der weltweiten Wirtschaftsleistung um 3,7 %, für 2015 sagt er ein Wachstum von 3,9 % voraus. Damit würde sich die globale Ökonomie nach der Banken- und Finanzkrise wieder auf einem deutlichen Wachstumskurs befinden. Auch für die Eurozone, welche durch Schuldenkrisen in Griechenland und in anderen Ländern in Turbulenzen geriet, vermeldet er Gutes: Dieses Jahr soll es einen Zuwachs von 1 % geben. Deutschland liegt mit prognostizierten 1,6 % darüber. Die US-Wirtschaft als wichtiger Impulsgeber für die Weltwirtschaft dürfte sogar ein Plus von 2,8 % verzeichnen. Der Chefökonom führt diesen Aufwärtstrend auf einen stärker werdenden Optimismus bei Verbrauchern und Unternehmen und auf eine zunehmende Stabilisierung des Finanzsystems zurück. Risiken aber längst nicht gebannt Der IWF verweist zugleich darauf, dass Deflation in der Eurozone und in Japan die wirtschaftliche Erholung gefährden könnte. Bei einer Deflation fallen die Preise, die Umsätze vieler Unternehmen sinken. Dadurch reduziert sich die Wirtschaftsleistung, der Staat nimmt weniger Steuern ein und Firmen entlassen Beschäftigte. Bisher tritt dieses Phänomen nur in wenigen Krisenstaaten wie Griechenland auf. In den meisten anderen Staaten steigen die Preise, wenngleich in niedrigem Umfang. Deshalb sieht der IWF noch keine akute Bedrohung, er empfiehlt aber eine vorsichtige Strategie der Notenbanken. Die Europäische Zentralbank und die japanische Notenbank haben die Zinsen auf historisch tiefe Niveaus abgesenkt, um die Konjunktur zu unterstützen und die Kosten für staatliche Verschuldung zu reduzieren. Wenn sie nun die andere Richtung einschlagen wollen, sollten sie laut IWF behutsam vorgehen. Zu rasche Zinserhöhungen könnten zu Deflationstendenzen und einem Ende des Wirtschaftsaufschwungs führen. Positiver Trend, Gefahren existieren weiter Die IWF-Prognose bestätigt den Eindruck vieler Manager und Finanzexperten: Mit der Weltwirtschaft geht es nach schwierigen Jahren wieder aufwärts. Die Warnhinweise des IWF verdienen aber ebenfalls Beachtung. Von einem robusten Aufschwung kann noch keine Rede sein, die falschen Entscheidungen der Notenbanken könnten das Wachstum schnell abschwächen. Foto: Thinkstock, Ingram Publishing, Ingram...

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